Öffentlich-rechtliche Sicherung der Abwasser- und Wasserleitungen
Anstatt mit vielen verschiedenen Grundeigentümern separate Vereinbarungen (Dienstbarkeitsverträge) bezüglich Durchleitungsrechte zu treffen, haben Eigentümer von öffentlichen Abwasser- und Wasserversorgungsleitungen die Möglichkeit, ihre Leitungen in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren mit einer Überbauungsordnung (UeO) sichern zu lassen.
Mit der Genehmigung der UeO (neu UeO SöL) sind die betreffenden öffentlichen Leitungen in ihrem Bestand geschützt und die Durchleitungsrechte öffentlich-rechtlich gesichert.
Die öffentlichen Abwasser- und Wasserleitungen vieler Gemeinden wurden vor langer Zeit öffentlich-rechtlich gesichert. In der Zwischenzeit wurden mehrere Leitungen aufgehoben, ersetzt oder neu erstellt. Die Gemeinden haben vielfach darauf verzichtet, jede Änderung einzeln wieder neu öffentlich aufzulegen und rechtlich zu sichern.
Mit einer UeO (resp. UeO Söl) sollen alle Änderungen seit der letzten Sicherung auf einmal aufgelegt und genehmigt werden.



Ablauf
Voranfrage (Gesuchsteller/AWA)
Mitwirkung (Gesuchsteller)
Vorprüfung (Vollständigkeit der Unterlagen, Rechtsmässigkeitsprüfung, Zweckmässigkeitsprüfung)
Prüfung und Leitverfügung
Abgabe Datenmodell SöL
Prüfung Datenmodell SöL
Genehmigung UeO (SöL)
Kommunale Leistungen
Publikation, Beschlussverfahren, Genehmigungsverfahren, Nachführen Leitungseigentümer im Kataster, evtl. Grundbucheintrag und Durchführung von Einspracheverhandlungen