Öffentlich-rechtliche Sicherung der Abwasser- und Wasserleitungen


Anstatt mit vielen verschiedenen Grundeigentümern separate Vereinbarungen (Dienstbarkeitsverträge) bezüglich Durchleitungsrechte zu treffen, haben Eigentümer von öffentlichen Abwasser- und Wasserversorgungsleitungen die Möglichkeit, ihre Leitungen in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren mit einer Überbauungsordnung (UeO) sichern zu lassen.


Mit der Genehmigung der UeO (neu UeO SöL) sind die betreffenden öffentlichen Leitungen in ihrem Bestand geschützt und die Durchleitungsrechte öffentlich-rechtlich gesichert.


Die öffentlichen Abwasser- und Wasserleitungen vieler Gemeinden wurden vor langer Zeit öffentlich-rechtlich gesichert. In der Zwischenzeit wurden mehrere Leitungen aufgehoben, ersetzt oder neu erstellt. Die Gemeinden haben vielfach darauf verzichtet, jede Änderung einzeln wieder neu öffentlich aufzulegen und rechtlich zu sichern.
Mit einer UeO (resp. UeO Söl) sollen alle Änderungen seit der letzten Sicherung auf einmal aufgelegt und genehmigt werden.

Ablauf

  • Voranfrage (Gesuchsteller/AWA)

  • Mitwirkung (Gesuchsteller)

  • Vorprüfung (Vollständigkeit der Unterlagen, Rechtsmässigkeitsprüfung, Zweckmässigkeitsprüfung)

  • Prüfung und Leitverfügung

  • Abgabe Datenmodell SöL

  • Prüfung Datenmodell SöL

  • Genehmigung UeO (SöL)


Kommunale Leistungen

  • Publikation, Beschlussverfahren, Genehmigungsverfahren, Nachführen Leitungseigentümer im Kataster, evtl. Grundbucheintrag und Durchführung von Einspracheverhandlungen

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Zustandserfassung privater Abwasseranlagen (ZpA)

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Neubau Bushaltestellen Gemeindeverwaltung Rapperswil BE