Zustandserfassung privater Abwasseranlagen (ZpA)


Worum geht es?

Die Gemeinde ist gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG) für die Überwachung sowohl öffentlicher als auch privater Abwasseranlagen verantwortlich. Diese Aufsicht erstreckt sich auf Abwasserleitungen, -schächte, Pumpwerke, Hebeanlagen sowie Versickerungsanlagen. Es ist erforderlich, dass Abwasseranlagen dicht sind, um das Eindringen von Abwasser in das Grundwasser oder Erdreich (Exfiltration) zu verhindern sowie das Eindringen von Grundwasser als Fremdwasser in die Abwasseranlagen (Infiltration) zu vermeiden.

Öffentliche Abwasserleitungen, die im Besitz der Gemeinde oder eines Verbandes sind, unterliegen regelmäßigen Kontrollen und werden bei Bedarf saniert oder erneuert. Im Gegensatz dazu wird die Verantwortung für den Zustand privater Abwasserleitungen oft nicht vom Grundeigentümer wahrgenommen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass die Gemeinde die Koordination der Zustandsaufnahmen und Sanierungen privater Abwasserleitungen übernimmt.

Der Kanton Bern unterstützt die Gemeinden bei der Durchführung dieser Kontrollen durch Beiträge aus dem Abwasserfonds im Rahmen eines flächendeckenden Projekts zur Zustandsaufnahme von privaten Abwasseranlagen (ZpA). Zustandsaufnahmen privater Abwasseranlagen sind beitragsberechtigt, wenn sie flächendeckend geplant und durchgeführt werden. Hierfür muss ein Aufnahmekonzept erstellt und vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) genehmigt werden, das die gesamte Gemeinde oder große Teile davon umfasst.


Gesetze / Normen und Aufsichtspflicht

Gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG) ist es verboten, "Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen."

In der kantonalen Gewässerschutzverordnung (KGV) ist die Aufsichtspflicht der Gemeinden definiert: "Den Gemeinden obliegt insbesondere die Kontrolle des Unterhalts und Betriebs sämtlicher Abwasseranlagen." Folglich hat die Gemeinde neben den öffentlichen Abwasseranlagen auch die Aufsichtspflicht über die privaten Abwasseranlagen.


Beiträge aus dem Abwasserfonds

Für jeden Hausanschluss werden der Gemeinde Beiträge in Höhe von 500 Franken aus dem Abwasserfonds des Kantons Bern für die Zustandsaufnahmen von privaten Abwasseranlagen (häusliches Abwasser) ausgezahlt.

Die Auszahlung an die Gemeinde erfolgt in zwei Schritten:

  • Die Hälfte der Beiträge wird ausbezahlt, wenn vollständige Zustandsaufnahmen vorliegen, einschließlich einer Beurteilung und der Übermittlung der Dokumentation inklusive Sanierungsvorschlag an das Amt für Wasser und Abfall (AWA).

  • Die restlichen Beiträge werden überwiesen, sobald die Sanierung durch den Grundeigentümer erfolgt ist.

Die Beurteilung und Zustandsaufnahme von Versickerungsanlagen sind Teil der Gesamtbeurteilung der privaten Abwasseranlagen und sind nicht separat beitragsberechtigt.


Häufige Schadensbilder von bestehenden privaten Abwasseranlagen


Ablauf

Phase 1

  • Erstellung ZpA Konzept, Pflichtenheft und Beitragsgesuch durch den Ingenieur

  • Zustellung Beitragsgesuch durch Gemeinde an AWA

  • Beitragszusicherung des AWA

Phase 2

  • Information Grundeigentümer

  • Zustandsaufnahmen (Kanalfernsehen und visuelle Aufnahmen) inkl. Aufnahmen LK

  • Auswertung, Beurteilung und Erstellung der Dokumentation durch Ingenieur

  • Zustellung der Unterlagen an den privaten Grundeigentümer

  • Sanierung der schadhaften Leitungen durch den Grundeigentümer

  • Einreichen Nachweis der Sanierung durch Grundeigentümer an Gemeinde

  • Einreichung der ZpA-Gebäudeliste an das AWA zur Auszahlung der Beiträge aus dem Abwasserfonds

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Öffentlich-rechtliche Sicherung der Abwasser- und Wasserleitungen